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   BVerwG, 11.03.1994 - 1 DB 32.93   

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BVerwG, 11.03.1994 - 1 DB 32.93 (https://dejure.org/1994,32506)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1994 - 1 DB 32.93 (https://dejure.org/1994,32506)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1994 - 1 DB 32.93 (https://dejure.org/1994,32506)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 05.06.2000 - 1 DB 12.00

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abwesenheit

    Dadurch, daß der Beamte von der ihm in § 72 Abs. 2 zweiter Halbsatz BDO eröffneten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, hat er verschuldet, daß die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit durchgeführt wurde (vgl. Beschluß vom 11. März 1994 - BVerwG 1 DB 32.93 - ).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 114 Abs. 1 Satz 1 BDO (vgl. Beschluß vom 11. März 1994, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - D 6 A 563/11

    Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsmittel, Falschbezeichnung

    2 Entgegen der Ansicht der Einleitungsbehörde ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass in Disziplinarverfahren, in denen die Strafprozessordnung ergänzend anzuwenden ist (wie hier gemäß § 23 Satz 1 SächsDO), der Beamte - wenn die Hauptverhandlung ohne ihn stattgefunden hat - gemäß § 235 Satz 1 Halbsatz 1 StPO gegen das Urteil der Disziplinarkammer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist beantragen kann (BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994 - 1 DB 32/93 - und 19. Februar 1990 - 2 WDB 1/90 -, beide juris; Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., § 72 Rn. 6).
  • BVerwG, 09.11.1998 - 1 D 80.97

    Versäumung der Hauptverhandlung vor dem Bundesdisziplinargericht - Verspäteter

    Hat eine Hauptverhandlung vor dem Bundesdisziplinargericht ohne den beschuldigten Beamten stattgefunden, kann er gemäß § 25 BDO i.V.m. § 235 Satz 1 1. Halbsatz StPO gegen das Urteil des Bundesdisziplinargerichts binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Urteils um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchen (vgl. Beschluß vom 11. März 1994 - BVerwG 1 DB 32.93 - ; Claussen/Janzen, BDO, 8. Auflage, § 72 Rn. 6; Köhler/Ratz, BDO, 2. Auflage, § 72 Rn. 9; Behnke, BDO, 2. Auflage, § 72 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 22d A 2728/02
    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 1 DB 32.93 - (juris); ferner - zur entsprechenden Rechtslage im Wehrdisziplinarrecht - BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 1 WDB 1, 90 -, BVerwGE 86, 255.
  • BVerwG, 05.06.2007 - 1 DB 8.06
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 114 Abs. 1 Satz 1 BDO (vgl. z.B. Beschluss vom 11. März 1994 - BVerwG 1 DB 32.93 - m.w.N.).
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